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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20.VB-2   

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https://dejure.org/2021,3292
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,3292)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.02.2021 - VerfGH 113/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,3292)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - VerfGH 113/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,3292)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20
    Sie verhält sich nicht dazu, ob die unter dem 14. Juni 2020 erhobene "Anhörungsrüge und Gegenvorstellung" zu dem durch den Beschwerdeführer zu erschöpfenden Rechtsweg gehörte und geeignet war, die Verfassungsbeschwerdefrist offen zu halten oder ob es sich bei dieser Eingabe des Beschwerdeführers, der mit der Verfassungsbeschwerde seine Rechtsauffassung als "richtig" und die der Fachgerichte als "falsch" ansieht, um einen auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses vom 2. Juni 2020 beschränkten, von vornherein offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf handelte, der den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist nicht hinausschob (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 10 ff., und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.1.b der Gründe: jeweils zur Bewertung entsprechender Eingaben des Beschwerdeführers in anderen fachgerichtlichen Verfahren).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 23. Juni 2020 wendet, ist sie auch unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.2 der Gründe; jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 12/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20
    Darüber hinaus gehört zu einer ordnungsgemäßen Begründung auch die Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 12/20.VB-2, juris, Rn. 10).

    (2) Soweit die Verfassungsbeschwerde ausführt, bei frühzeitigerer Gewährung von Akteneinsicht wären die durch den Beschwerdeführer geführten gerichtlichen Verfahren ganz oder teilweise entbehrlich gewesen, wird die Möglichkeit einer Gehörsverletzung durch die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen nicht in der erforderlichen Weise aufgezeigt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 12/20.VB-2, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20
    Sie verhält sich nicht dazu, ob die unter dem 14. Juni 2020 erhobene "Anhörungsrüge und Gegenvorstellung" zu dem durch den Beschwerdeführer zu erschöpfenden Rechtsweg gehörte und geeignet war, die Verfassungsbeschwerdefrist offen zu halten oder ob es sich bei dieser Eingabe des Beschwerdeführers, der mit der Verfassungsbeschwerde seine Rechtsauffassung als "richtig" und die der Fachgerichte als "falsch" ansieht, um einen auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses vom 2. Juni 2020 beschränkten, von vornherein offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf handelte, der den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist nicht hinausschob (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 10 ff., und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.1.b der Gründe: jeweils zur Bewertung entsprechender Eingaben des Beschwerdeführers in anderen fachgerichtlichen Verfahren).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 23. Juni 2020 wendet, ist sie auch unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.2 der Gründe; jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, in der Beschwerdebegründung und ihren etwaigen Anlagen nach möglichen Beeinträchtigungen eines als verletzt gerügten Rechts zu suchen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20
    Die Möglichkeit, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht, muss sich vielmehr aufgrund einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde ergeben (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 23. Juni 2020 wendet, ist sie auch unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.2 der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 23. Juni 2020 wendet, ist sie auch unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.2 der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung von Anträgen auf gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, in der Beschwerdebegründung und ihren etwaigen Anlagen nach möglichen Beeinträchtigungen eines als verletzt gerügten Rechts zu suchen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 22. September 2020 - VerfGH 53/19.VB-3, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 143/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen

    Den inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung wird nicht genügt, wenn die Verfassungsbeschwerde zu den tragenden Erwägungen des Fachgerichts nur selektiv und unvollständig vorträgt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - VerfGH 113/20.VB-2, juris, Rn. 15 f., und vom 23. April 2021 - VerfGH 181/20.VB-3, juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - VerfGH 54/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die sog. Maskenpflicht an

    Es ist aber nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, in der Beschwerdebegründung und ihren etwaigen Anlagen nach möglichen Beeinträchtigungen eines als verletzt gerügten Rechts zu suchen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 10. Februar 2021 - VerfGH 113/20.VB-2, juris, Rn. 10, m. w. N.).
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